Die ULI-LHG-Fraktion im StuPa lehnt nach wie vor die Einrichtung eines Referats mit dem Attribut "feministisch" ab. Wir akzeptieren aber das Urteil von Universitätspräsident
Jäckel zur Definition der absoluten Mehrheit, da uns dessen Begründung schlüssig erscheint. Es ist zu begrüßen, dass nun wenigstens diese eine Satzungslücke
geschlossen ist.
Durch die mangelhafte Argumentation im ersten Schreiben des StuPa-Präsidiums und dem harschen Hinweis darin, das Präsidium entscheide allein über die Satzungsauslegung,
wurde aus unserer Sicht der Widerspruch beim Universitätspräsidenten provoziert, der den AStA Geld für ein anwaltliches Gutachten gekostet hat. Für die Zukunft bleibt zu
hoffen, dass das StuPa-Präsidium sich etwas mehr Mühe bei der Satzungsauslegung gibt.